DP schrieb am 01.02.2009 08:59
Vielleicht will das Land ja auch nur selbst die eigenen Archive plündern und damit Kohle machen und ärgert sich, dass so ein hergelaufener Brite vorher auf die Idee kam.
Kodo: "Der Freistaat Bayern verfügt nach wie vor über diverse Urheberrechte, sowohl an "Mein Kampf" wie auch an Zeitschriften. "
Ja, noch bis 2015. Dann erlischt der Urheberschutz und jeder kann "Mein Kampf" nachdrucken.
Zur Weisung und Wissenschaftsfreiheit: "Diese „Giftschrank-Politik“ steht jedoch auch rechtlich auf ziemlich schwachen Beinen. Zum einen endet das Urheberrecht in Deutschland in der Regel nach 70Jahren, womit Bayern bei Zeitungen vor 1939 keinerlei Zuständigkeit mehr hätte. Zum anderen ist die in Artikel5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Wissenschaft gewiss höher einzuschätzen als eine Weisung der Besatzungsmacht aus dem Jahr 1946. Denn um ein Projekt, das Geschichte auf wissenschaftlicher Basis populär machen will, handelt es sich bei „Zeitungszeugen“ wohl ohne jede Frage."
Die Rechte bis 2015 gelten nur für Bücher. Die Zeitungen sind schon längst rechtefrei, derzeit läuft ein Verfahren gegen den Freistaat, um das endgültig abzuklären.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Ich kann dir als Laie nicht sagen, wieso die Prozesskosten aufgeteilt werden.
Fakt ist, dass das Gericht im wesentlichen die Auffassung der Zeitungszeugen bestätigt hat, deshalb haben sie das Verfahren gewonnen und können ihre Sache weiter verfolgen.
Also soweit ich weiss werden die Prozesskosten nicht fällig, solange die Klage komplett fallengelassen wird. Ich vermute also, dass es hier doch zu einem Vergleich kam. Vielleicht erschien ja der Verklagfte auch nicht vor Gericht und hat dann auch versäumt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
> Ich kann dir als Laie nicht sagen, wieso die Prozesskosten aufgeteilt werden.
Dann sag das doch gleich so ;-)
> deshalb haben sie das Verfahren gewonnen
Wenn das gewonnen bedeutet, dann koennte ja jeder bekloppt-ideologische Dummdoedel Andere, die ihm nicht passen, verklagen und ihnen selbst bei einer Niederlage durch die 10% Schaden zufuegen... schaurige Vorstellung...
Das muss man so ähnlich sehen, wie die Regel, dass von jedem Fahrzeug grundsätzlich eine Gefährdung ausgeht.
Der Verlag hat schließlich geklagt; also Justizia in Gang gesetzt.
Mit nur 10 % der Kosten ist er gut bedient.