Der bisher größte Bankrotteur unter den deutschen Banken ist die Hypo Real Estate (HRE). Sie erhielt seit September 102 Milliarden Euro Staatshilfen, letztere werden laufend erhöht. Ein Ende ist nicht abzusehen. Deshalb will die Bundesregierung zum letzten Mittel greifen, der Enteignung, und legte das Finanzmarkt-Stabilisierungs-Ergänzungsgesetz vor. Es handelt sich also um eine Ergänzung zu dem bereits beschlossenen 500-Milliarden-Banken-Rettungspaket.
Der Gesetzentwurf wurde von Anwälten der US-Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer verfaßt. Sie versuchten nur vordergründig, dem Grundgesetz gerecht zu werden: Danach ist bekanntlich Enteignung »nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig«, und die Enteigneten sind »angemessen zu entschädigen«. Das neue Gesetz zielt nur auf die HRE und gilt lediglich bis 30. Juni 2009, ist also auf diesen einzigen Fall zugeschnitten. Auch für Freshfields ist das günstiger, weil bei der nächsten Bank ein weiteres Millionenhonorar winkt.
Das Wohl der Allgemeinheit sieht die Kanzlei kurzerhand in der »systemischen Bedeutung«, die der HRE angeblich zukommt. Entschädigt sollen die Aktionäre entsprechend des Börsenwertes werden. Das Gesetz enthält ganz nebenbei die Möglichkeit, daß die Laufzeit der staatlichen Bankgarantien, die mit dem bisherigen Rettungspaket vergeben werden, von bisher 36 auf 60 Monate verlängert wird, »um eine Anpassung an die Refinanzierungsstruktur der Banken zu erleichtern«. Den Forderungen der Banker will der Staat also noch weiter entgegenkommen.
Der Begriff Enteignung wird peinlichst vermieden, vielmehr geht es um »Rettungsübernahme«. Diese soll dem Komapatienten HRE schnell auf die Beine helfen und möglichst nur kurze Zeit dauern. Sobald die wertlosen Papiere etwas wert werden, so jedenfalls die Absicht, soll der Staat sofort auf sein provisorisches Eigentum verzichten, damit die privaten Aktionäre den sich entwickelnden Gewinn einheimsen können. Es geht nicht darum, die Praktiken der Bank zu verändern, und es geht nicht um einen Eingriff in das kapitalistische Privateigentum. Es geht im Gegenteil um dessen Erhaltung. Der Staat bekommt gar keinen Gegenwert, sondern er soll die von der HRE eingegangenen Verpflichtungen erfüllen, die Bank entschulden. Damit würde er öffentliches Eigentum zugunsten privater Bankrotteure einsetzen.
Freshfields hilft Regierung und Bankenlobby, den Markt und seine »Selbstreinigungskräfte« auszuschalten. Mit großem juristischen Aufwand wird das geltende Recht ausgehebelt. Dabei handelt es sich auch um Verfassungsbruch. Eigentlich müßte die HRE einem ordentlichen Insolvenzverfahren unterworfen werden. So könnten die Verpflichtungen der Bank auf ihre Begründetheit geprüft werden. Es würde sich herausstellen, wer die Gläubiger sind. Bisher halten diese sich feige versteckt.
"Was ist der Einbruch in eine Bank schon für ein Verbrechen gegenüber ihrer Gründung?"
--Bert brecht
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„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain