Durch die steuersparenden Gleichstellungsgesetze mußte dies ja mal kommen:
Freitag, 21.01.2005 Privilegierte Masse
Es war nur eine Frage der Zeit: Wie die Lübecker Nachrichten letzten Freitag meldeten, haben zwei Rentnerinnen im holsteinischen Bad Schwartau vor dem Standesamt mit einem Gläschen Sekt in der Hand auf ihre "eingetragene Lebenspartnerschaft" angestoßen. Dabei - so bekunden die beiden 73 und 79 Jahre alten Damen offenherzig - seien sie überhaupt nicht homosexuell orientiert. Auf dem Wege der von der rot-grünen Regierung geschaffenen Möglichkeit wollten sie sich nur gegenseitig ihre Hinterbliebenen-Versorgung sichern.
Das ursprünglich gleichgeschlechtlichen Personen zugedachte Gesetz orientiere sich in vielen Fragen an der Ehe. Und die Unverletzlichkeit der Persönlichkeitsrechte von Eheleuten verbiete dem Staat, vorzuschreiben, daß man zusammenwohnen oder sexuelle Beziehungen haben müsse, kommentieren Juristen die von den findigen Rentnerinnen genutzte Gesetzeslücke. Sollte dieser Fall Schule machen, dürfte den sozialen Sicherungssystemen in unserer immer älter werdenden Single-Gesellschaft eine bedrohliche Belastung bevorstehen. Die nun von den Grünen angestrebte steuerliche Gleichstellung "eingetragener Lebenspartnerschaften" zur Ehe dürfte dann für viele heterosexuelle Alleinstehende diesen Schritt erst recht lukrativ werden lassen.
Eines verdeutlicht die "Schein-Homo-Ehe" aus Bad Schwartau: Die Gleichstellung Homosexueller ist genau das, was Kritiker diesem linken Lieblingsprojekt oft vorhielten - ein Angriff auf das verfassungsrechtlich geschützte Privileg der Ehe. Denn Privilegien, die - wie nun offenkundig - allen zugänglich sind, widerlegen die ihnen innewohnende Logik.
Das Tollste ist ja, daß noch nicht mal eine "sexuelle Besonderheit" nachgewiesen werden muß, denn man darf ja auch keine Heteros benachteiligen, wenn sie Homo-Rechte nutzen.
So, jetzt sind wir alle gleicher; und was sagen die Bekämpfer des Ehegattensplittings und Sozialleistungsmißbrauchs dazu?
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Naja, das wird spätestens dann deutlich wenige interessant, wenn die ersten von den Gemeinden bis auf die Pfändungegrenze auf Unterhalt verklagt werden, wenn dann eine der beiden Pflege braucht und die andere die Pflege bezahlen muss.
Davon abgesehen besteht das Problem bei Heteros ja genauso.
Steht die eingetragene Partnerschaft nicht jedem offen? Dann könnte doch jeder von dem Modell profitieren unabhängig von der sexuellen Ausrichtung. Also auch 68jähriger Neonazi und seine 18jährige moldawische Mätresse. Natürlich macht sich so ein Beispiel in der Jungen Freiheit nicht so gut wie zwei alten Schein-Lesben.
In der Schweiz wird das etwas anders gehandhabt; wer sich gegenseitig begünstigen will muss dies nicht dem Staat sondern der Pensionskasse des Partners direkt anmelden. Dabei muss der Nachweis des mindestens fünfjährigen gemeinsamen Haushalts erbracht werden (z.B. gemeinsame Wohnung). Ob das Paar dann homo, bi oder hetero ist spielt keine Rolle.
Zumindest mir ist nicht bekannt, daß es irgendwelche Einschränkungen irgendwelcher Art gäbe. Auch Vater und Tochter z.B. wäre möglich (oder Mutter und Sohn). Die gar nicht so seltene Konstellation des (der) gutverdienenden älteren Beamten (oder gar Parlamentariers) und des recht arbeitsscheuen und für seine eigene Altersvorsorge völlig desinteressierten Kindes ließe sich die individuell zu regelnde Altersvorsorge auf Kosten der Allgemeinheit durch diesen Rechtsakt zu einer wesentlich opulenteren staatlich abgesicherten "Abhängigen-Pension" ersetzen. Sollte mich nicht wundern, wenn auch hier das Verfassungsgericht noch Korrekturregeln vorschreiben würde, so wie es in den 50er Jahren zum Splitting kam.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Also es gibt doch einige Einschränkungen. Die ELP ist gleichgeschlechtlichen (sexuelle Orientierung iast da unerheblich) Bindungen vorbehalten. Verwandte gerader Linie sind hiervon ausgeschlossen.
Interessant: "Die Lebenspartnerschaft hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten zur Folge: Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand nach § 2 LPartG"
Die beiden Damen sollten sich also schon mögen und ihre Lebensführung gemeinsam begehen. Sonst könnte der Bezug des Unterhaltes anfechtbar werden. Wenn die Damen sich aber so mögen, dass sie tatsächlich ihr Leben zusammen verbringen und sich umeinander kümmern finde ich den Bezug des Unterhaltes auch nur konsequent und nachvollziehbar, denn dann macht es keinen Unterschied, ob die Dame einen Herren heiratet und sich das Paar so den Unterhalt des anderen sichert.
Ist doch kein Problem, wenn die Menschen neben den Rechten und Vorteilen auch die Nachteile und Pflichten hinnehmen.
Allerdings kann man diese "Lebenspartnerschaften" auch streichen und einfach ein weitgefasste staatliche Ehe für alle einführen und fertig. Dann wären alle gleichgestellt.
Hat wer gerade das mit dem Lottoschein gelesen, den der 8 Jahre getrennt (aber nicht geschieden) lebende Rentner jetzt mit seiner Frau teilen muss? Ich nehme mal an, dass ist den 2 Damen oben auch bewusst, dass sie ihr Vermögen jetzt teilen. Das gilt dann auch, wenn eine der Frauen ein Pflegefall ist. Dann wird das Vermögen der anderen verbraucht, bevor der Steuerzahler haftet. Ich nehme an das war ihnen jederzeit bewusst während die Sektgläser klingen.
Das ist ein Rechenexampel, welcher Weg von Vorteil ist. Im übrigen, man kann sich ja auch wieder scheiden lassen, wie bei einer Ehe auch. Sollte mich nicht wundern, wenn es demnächst im web Gebrauchsanweisungen dafür geben wird, so wie beim optimalen Erlangen von H4 auch oder wenn ein Muslim seine 2. bis 4. Ehefrau dazu bringt, bei deren Plagen "Vater unbekannt" abzugeben, am allerbesten im Tschador. Elegante Umgehung des "Quadrogamie-Verbotes"
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Natürlich kann man sich auch scheiden lassen. Dann kann man aber auch nicht von der Pension des anderen profitieren. Ich sehe das so; egal ob ELP oder Ehe; beide Rechtsformen des Zusammenlebens generieren Rechte und Pflichten. Wer die Pflichten einhält bekommt auch die Rechte. Wer sich scheidet hat dann keine Pflichten mehr, dafür auch keine Rechte. Welche Form für jeden das beste ist darf der mündige Bürger selbst entscheiden. Nur sich hinzustellen und sagen, das spielen ein paar Leute lesbisch und kassieren, das funktioniert so nicht, resp. das geht nur im schwarz weiss denken von Erich und seiner braunen Freiheit.
Zitat Das Tollste ist ja, daß noch nicht mal eine "sexuelle Besonderheit" nachgewiesen werden muß, ...
Warum wundert mich das nicht, dass Erich hier einen Schwulentest fordert, wie er wohl demnächst in arabischen Ländern vorgeschrieben werden soll?
Dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht allen offensteht, also auch hetero-Paaren, verstehe ich nicht. Das ist wohl ein Zugeständnis an die Kirchen in unserem tollen säkularen Staat. Es könnte ja sein, dass die Ehe light zu viele Anhänger findet.
Davon abgesehen hat DP natürlich Recht, dass dem Splitting-Vorteil doch eine ganze Menge realer und potenzieller auch finanzieller Pflichten gegenüberstehen und man sich die Sache daher genau überlegen sollte.
Zitat Warum wundert mich das nicht, dass Erich hier einen Schwulentest fordert, wie er wohl demnächst in arabischen Ländern vorgeschrieben werden soll?
Wie soll das denn funktionieren?
Zitat Dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht allen offensteht, also auch hetero-Paaren, verstehe ich nicht. Das ist wohl ein Zugeständnis an die Kirchen in unserem tollen säkularen Staat. Es könnte ja sein, dass die Ehe light zu viele Anhänger findet.
Ich verstehe nicht, warum man die ELP überhaupt braucht, wenn man alle gleich behandeln will. Da reicht die staatliche Ehe - und die hat mit den Kirchen ja eh nichts zu tun, also kann man deren Gesabbel überhören.
Zitat Davon abgesehen hat DP natürlich Recht, dass dem Splitting-Vorteil doch eine ganze Menge realer und potenzieller auch finanzieller Pflichten gegenüberstehen und man sich die Sache daher genau überlegen sollte.
Das lassen die Splittung-(und damit meist auch Ehe- und Familien-)-Gegner aber immer gern unter den Tisch fallen.
Spock, ich fordere doch keinen "Schwulentest", aber bemerkenswert vor allem bei den Gegnern des Splittings (auch bei Dir?) darauf hinzuweisen, daß es jetzt auf einmal Nachteile hätte, wenn Leute sich mit den Rechten des Splittings ausstatten wollen. Was denn nun??
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Dann habe ich deine zitierte Textstelle offenbar falsch verstanden Erich.
Ich bin absolut kein Gegner des Splittings. Wer füreinander einsteht, auch finanziell, soll auch für das Einkommen gemeinsam veranlagt werden. Das ist ja gerade der Witz an so einer Partnerschaft, dass im Falle der Erwerbslosigkeit eines Partners (ungewollt oder bitte auch bewusst und gewollt - Privatsache, wie der Lebensunterhalt bestritten wird!) der andere für beide aufkommen soll. Dann muss die Einkommensteuer aber auch an zwei Personen bemessen werden. Und wenn beide (gut) verdienen, ist der Splittingvorteil ohnehin minimal. Ich habe überhaupt kein Verständnis, dass hieran gerüttelt werden soll. Vermutlich ginge es auch nicht, wenn das Bvg das letzte Wort hat.
Vor allem von den Grünen und anderen Linken wird ja immer wieder die "Abschaffung des Splittingvorteils" gefordert, analog dazu wird er ja auch von der ELP als "Vorteil" für sich reklamiert, obwohl dieser nur einen Nachteil der Einverdiener-Ehe gegenüber den Doppelverdienern ausgleichen sollte. Es geht bei diesen ganzen Minderheitenforderungen letztlich nicht um Beseitigung von längst erledigten Benachteiligungen sondern um Besserstellungen gegenüber der durchschnittlichen Allgemeinheit.
Seit die Kinder aus dem Haus sind, haben wir unsere Einkommen so austariert, daß jeder etwa gleichviel versteuert, uns also die ganze Splittingsache nicht weiter betrifft.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Wenn man die ELP der Ehe gleichstellt gäbe es auch keine gewollte Besserstellung mehr. In der Schweiz ist die ELP steuerrechtlich der Ehe ebenbürtig, was bedeutet, dass Gleichverdiener in beiden Varianten draufzahlen. Und weil Schwule und Lesben in der Regel Gleichverdiener sind macht die ELP steuertechnisch gesehen keinen Sinn (wir würden CHF 12,000.- mehr zahlen - pro Jahr).