Der Verurteilte wurde in den 80er Jahren wegen der Vergewaltigung eines Mädchens in Bayern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung vergewaltigte er in den 90er Jahren mit äußerster Brutalität erneut zwei Mädchen. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Nach 14 Jahren Gefängnis wurde er aus der Haft in Bayern entlassen. Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung wurde abgelehnt. Statt die Opfer wird nun der Täter rund um die Uhr beschützt. Die Heinsberger Polizei kündigte an, den mehrfachen Vergewaltiger zu schützen sowie ihn gegen die Proteste der Bevölkerung abzusichern.
Das Problem war doch, dass das Gestz bezüglich lebenslanger Sicherheitsverwahrung erst nach seiner Verurteilung erlassen wurde (m.W. wurde schon Sicherheitsverwahrung angeordnet, die durfte damals aber nur für 10 Jahre sein, könnte abre auch ein anderer Fall sein) und in D der Rechtsgrundsatz gilt, dass man Gesetze nicht rückwirkend anwenden darf (Ausnahme ist nur, wenn Papa Staat Geld braucht, dann ist es manchmal möglich, dass Gesetze rückwirkend sind).
"Statt die Opfer wird nun der Täter rund um die Uhr beschützt."
Ist ja auch einfacher, der Täter ist eine Einzelperson, die ist viel leichter zu überwachen als jedes mögliche Opfer. Und dass der Täter gegen die Proteste der Bevölkerung geschützt werden muss steht ihm zu (auch wenn sich das Keybord bei dem Satz etwas verbogen hat) - die Proteste sollten sich nämlich in erster Linie an den Gesetzgeber richten, der hat schließlich zuerst ein schlampiges Gesetz gemacht!
Ich vermute, dass Du eigentlich nicht an den Schutz der Opfer sondern eher an die Fürsorge für die Opfer gedacht hast - da bin ich mit Dir völlig einer Meinung, die werden leider weitgehend alleine gelassen während sich eine ganze Reihe von Institutionen um die Täter kümmert.
Schönen Abend WRL
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
Auch für Leute, die so schlimme Verbrechen begangen haben, muss der Rechtsstaat gelten, sonst ist er keiner. Der Mann hat seine Strafe abgesessen und entkam durch irgendwelche juristischen Besonderheiten der sicherlich ansonsten verhängten Sicherheitsverwahrung. Es ist rechtsstaatliches Prinzip, dass man keine Strafe bei einem abgeschlossenen Verfahren nachkarren kann.
Gestraft ist er ohnehin genug, nach TV-Berichten versammelt sich wohl wöchentlich der lokale Mob vor seinem Haus und skandiert Kinderschänder-Rufe.
Am Ende wird er wegziehen in die Anonymität, wo die Rückfallgefahr sicherlich größer ist.
Die polizeiliche Überwachung dient sicher nicht nur dem Schutz des Entlassenen. Man will so wohl auch ein erneutes Verbrechen und den potentiellen Schaden verhindern, der durch die unglückliche juristische Konstellation entstanden ist.