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Dieses Thema hat 10 Antworten
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Lexx Offline



Beiträge: 3.730

03.12.2009 18:06
Gleichberechtigung andersrum. Antworten

Der EUGH hat mal wieder Gerechtigkeit gesprochen!

Nach der aktuellen Gesetzeslage bekommt bei Trennungen unverheirateter Paare automatisch die Mutter das Sorgerecht. Über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht kann sie bestimmen. Dies wurde nun als unzulässige Benachteiligung von Männern verurteilt - eine klare Nachricht an die Bundesregierung. In den meisten anderen europäischen Ländern ist auch bei unverheirateten das gemeinsame Sorgerecht der Standard.

F-W Offline




Beiträge: 1.679

09.12.2009 09:55
#2 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

Genaugenommen handelt es sich bei der beanstandeten Ungleichbehandlung nicht um die von Vätern ggü. Müttern sondern um die von unehelichen Vätern ggü. geschiedenen. Denn letztere haben per se ein gemeinsames Sorgerecht mit den Müttern.

Mit der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern hat das Urteil nichts zu tun.

FW

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

09.12.2009 21:09
#3 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

FW:
"Mit der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern hat das Urteil nichts zu tun."

hat es doch!

"In ihrer Urteilsbegründung hatten die Straßburger Richter darauf verwiesen, dass der Vater von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hatten, anders behandelt wurde als die Mutter oder verheiratete Väter."

"Die Straßburger Richter rügten das deutsche Kindschaftsrecht, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzugt, als diskriminierend. Die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außerdem werde das Grundrecht auf Schutz der Familie verletzt."
http://www.tagesschau.de/ausland/sorgerecht114.html

WRL Offline



Beiträge: 1.124

09.12.2009 22:50
#4 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

Ich halte dieses Urteil für nahezu skandalös.

Da bekommt eine Frau ein Kind von einem Mann, darf sich die nächsten 15 bis 18 Jahre intensiv um das Kind kümmern, während der Vater zwar den Unterhalt bezahlt (das hoffe ich mal, in dem Urteil ist aber dies nicht mal aufgeführt), aber sonst weiter keine Verantwortung übernimmt und nun soll sich die Mutter bei jeder Kleinigkeit mit ihm rumschlagen müssen, weil er in der Erziehung "hott" sagen will obwohl die Mutter vorher ein "hüh" angekündigt hat.

Wenn Voraussetzung wäre, dass der Vater seinen Teil zu Erziehung und Sorge für das Kind mitträgt, könnte ich das Urteil nachvollziehen, aber das nur auf "übergeordnete" Rechte zu beziehen halte ich für weltfremd. Und das bestehende Recht in D als Verletzung des Grundrechtes auf Schutz der Familie zu bezeichnen ist grotesk - wo keine Familie ist kann auch kein Grundrecht auf solche verletzt werden. Das einzige, das in einem solchen Fall von Interesse ist, ist das Wohl des Kindes.

Schönen Abend
WRL

"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach
“Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.”
(Mark Twain)

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

10.12.2009 11:08
#5 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

WRL:
Ich bin der gegenteiligen Meinung.

Das Urteil ist m.E. genau richtig. Wenn man Gleichberechtigung fordert, kann man nicht a priori festlegen, dass ein Elternteil besser für das Kind sorgen kann als das andere.


"während der Vater zwar den Unterhalt bezahlt, aber sonst weiter keine Verantwortung übernimmt und nun soll sich die Mutter bei jeder Kleinigkeit mit ihm rumschlagen müssen, weil er in der Erziehung "hott" sagen will obwohl die Mutter vorher ein "hüh" angekündigt hat."

Das sehe ich ehrlich gesagt als eine ziemlich bedenkliche Aussage. Du unterstellst allen unverheirateten Vätern, dass sie nicht BEREIT wären sich um ihre Kinder zu kümmern.
Ich dagegen bin der festen Überzeugung, dass von den geschätzt 1,5 mio. Vätern ein guter Teil bereit wäre, für ihr Kind/ihre Kinder mit zu sorgen oder gar das alleinige Sorgerecht zu übernehmen. Bei einvernehmlichen Trennungen wird das dann auch geschehen.
Bei Trennungen im Streit dagegen, wenn sich die Elternteile hassen, kann die Mutter den Vater aussperren, das Sorgerecht als Waffe benutzen. Der Vater ist dann der Willkür der Mutter ausgesetzt und hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Zum Wohl des Kindes ist so etwas m.M.n. nur in den seltensten Fällen.

Wo wir schon beim Kindeswohl sind:
Wenn der Einfluss des Vaters als schädlich für das Kind festgestellt wird, bekommt er auch bei rechtlicher Gleichstellung kein Sorgerecht. Das gilt dann aber auch andersrum: Wenn der Einfluss der Mutter als schädlich festgestellt wird, bekommt die Mutter kein Sorgerecht.
Das ist ein Gewinn für das Kindswohl, der an dieser Stelle erwähnt werden sollte.

WRL Offline



Beiträge: 1.124

10.12.2009 15:11
#6 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

"Wo wir schon beim Kindeswohl sind:
Wenn der Einfluss des Vaters als schädlich für das Kind festgestellt wird, bekommt er auch bei rechtlicher Gleichstellung kein Sorgerecht. Das gilt dann aber auch andersrum: Wenn der Einfluss der Mutter als schädlich festgestellt wird, bekommt die Mutter kein Sorgerecht.
Das ist ein Gewinn für das Kindswohl, der an dieser Stelle erwähnt werden sollte."

Nein, wichtig ist dass alle Beteiligten so handeln, dass der (von Dir beschriebene) Schaden für das Kind garnicht erst eintritt!

Wenn 2 Menschen ein Kind in die Welt setzen und sich danach so wenig verstehen, dass eine Einigung über das Sorgerecht nicht möglich ist kann auch ein Gesetzgeber nichts positives mehr bewirken, wenn er jetzt pauschal eingreift; da müsste eher jemand entscheiden der nicht pauschaliert, sondern die Situation durchleuchtet und dann im Sinne des Kindes entscheidet.

Schönen tag noch
WRL

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(Mark Twain)

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

10.12.2009 15:30
#7 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

Zitat von Lexx
WRL:
Ich bin der gegenteiligen Meinung.
Das Urteil ist m.E. genau richtig. Wenn man Gleichberechtigung fordert, kann man nicht a priori festlegen, dass ein Elternteil besser für das Kind sorgen kann als das andere.



'Gleichberechtigung' ist Unsinn. Der typische Fall des alleinigen Sorgerechts der Mutter basiert darauf, dass der leibliche Vater bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet ist. Die Natur durchkreuzt jeden Gleichberechtigungsansatz, weil der leibliche Vater den Säugling kaum säugen kann. Die Natur gibt vor, dass das Kind (außer im Notfall) erst mal ganz eng mit der Mutter aufwächst.

Wenn das im Familienverbund mit gemeinsamem Sorgerecht passiert ist, und die Eltern sich dann scheiden lassen, dann ist dies eine andere Situation.

Man kann diese beiden Situationen zwar juristisch irgendwie auf die gleiche Stufe stellen, realitätsbezgen können sie es nie sein. Die deutsche Lösung hatte daher die gleiche Existenzberechtigung, wie irgendeine andere europäische Lösung.

Die EU-Entscheidung bringt aber viele Mütter in Not: Viele haben ihr Kind vielleicht nur deshalb ausgetragen, weil sie wussten, dass sie vor dem Vater weitgehend (bis auf das Umgangsrecht) verschont bleiben, viele haben sich in der Sicherheit gewiegt, dass sie das alleinige Sorgerecht haben, haben den Vater auf entsprechend rigorosen Abstand gehalten, und fürchten jetzt die Retourkutsche.

'richtig' kann man das Urteil nur finden, wenn man ein eingeengtes Blickfeld hat.

Gruß, Martin

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

11.12.2009 20:22
#8 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

WRL:
"da müsste eher jemand entscheiden der nicht pauschaliert, sondern die Situation durchleuchtet und dann im Sinne des Kindes entscheidet."

Genau deswegen begrüße ich ja das Urteil. Jetzt kann bei Sorgerechtsstreits ein Gutachter bestellt werden, die beste bestehende Möglichkeit, von unabhängiger Seite in Urteil über das Kindeswohl zu fällen. Vorher gab es diese Möglichkeit erst garnicht.


Martin:
"Man kann diese beiden Situationen zwar juristisch irgendwie auf die gleiche Stufe stellen, realitätsbezgen können sie es nie sein. Die deutsche Lösung hatte daher die gleiche Existenzberechtigung, wie irgendeine andere europäische Lösung."

Das sehe ich nicht so. Die deutsche Lösung fällt ein Pauschalurteil und verbietet Einzelfallentscheidungen. Die meisten europäischen Lösungen tun das nicht, dort wird wie bei uns im Ehe-Fall eine Einzelfallentscheidung gefällt.

Und noch ne Anmerkung zum Schluss:
Deine Argumentation mit dem Säugling ist vollkommen irrelevant. Wenn das Kind im Säuglingsalter ist, ist es offensichtlich, dass das Beste der Verbleib bei der Mutter ist. Daran wird auch eine Neuregelung nichts ändern.
Die Fälle, um die es hier geht sind die etwa des Klägers. Da war das Kind vier oder fünf Jahre alt, als er geklagt hat, also in einem Alter, in dem z.B. die Schullaufbahn entschieden wird. Und in dem Alter ist es eben nicht offensichtlich, was das Beste für das Kind ist.

F-W Offline




Beiträge: 1.679

09.01.2010 23:11
#9 Kindeswohl Antworten

Mit dem Kindeswohl hat das Urteil nicht zu tun. Wenn es den Eltern wirklich um das Kindeswohl geht, dann kommt so ein Fall gar nicht erst vor Gericht. Der Prozess ist garantiert die Folge davon, dass wie üblich ein Elternteil im Kampf gegen des Ex-Partner das Kind instrumentalisiert.

Die Richter sind da nie zu beneiden. Sie haben zwar Grundgesetz-Konformität für nicht-eheliche Väter hergestellt. Ob so eine Grundsatzentscheidung dann auch tatsächlich dem Kindeswohl dient, kommt ganz auf den Einzefall an. Das kann u.U. auch genau das Gegenteil zur Folge haben.

FW

Lafo Offline



Beiträge: 437

10.01.2010 14:42
#10 RE: Gleichberechtigung andersrum. Antworten

Zitat von MartiS2

'Gleichberechtigung' ist Unsinn. Der typische Fall des alleinigen Sorgerechts der Mutter basiert darauf, dass der leibliche Vater bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet ist. Die Natur durchkreuzt jeden Gleichberechtigungsansatz, weil der leibliche Vater den Säugling kaum säugen kann. Die Natur gibt vor, dass das Kind (außer im Notfall) erst mal ganz eng mit der Mutter aufwächst.
Gruß, Martin



Herr Martin, Sie haben da was verwechselt.
Es geht nicht um das Säugerecht.
Es geht um das Sorgerecht.

Sie wissen nicht, was das Sorgerecht ist?
Googlen Sie mal.

Lafo Offline



Beiträge: 437

10.01.2010 14:44
#11 RE: Kindeswohl Antworten

Zitat von F-W
Mit dem Kindeswohl hat das Urteil nicht zu tun. Wenn es den Eltern wirklich um das Kindeswohl geht, dann kommt so ein Fall gar nicht erst vor Gericht. Der Prozess ist garantiert die Folge davon, dass wie üblich ein Elternteil im Kampf gegen des Ex-Partner das Kind instrumentalisiert.
Die Richter sind da nie zu beneiden. Sie haben zwar Grundgesetz-Konformität für nicht-eheliche Väter hergestellt. Ob so eine Grundsatzentscheidung dann auch tatsächlich dem Kindeswohl dient, kommt ganz auf den Einzefall an. Das kann u.U. auch genau das Gegenteil zur Folge haben.
FW



Eben.
Es kommt ganz auf den Einzelfall an.
Und der wird unter Berücksichtigung durch das Gericht entschieden, wenn der Vater klagt, was er vorher nicht konnte.

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