Die GEZ ist berüchtigt für so einige Dinge. Aber manchmal wird sie ihren Klischees auch gerecht.
So kämpft die Seite "akademie.de" seit einiger Zeit gegen den SWR, der im Namen aller Rundfunksender per Abmahnung versucht, der Seite einen Maulkorb zu verpassen.
So berichtet jedenfalls web.de.
Es geht dabei einerseits um die Abmahnung aufgrund "falscher" Begriffe, die inzwischen vom Tisch ist (so wurde der Begriff "GEZ-Gebühr" moniert und sollte geändert werden), andererseits um eine Rechtsinterpretation bezüglich des Rundfunksstaatsvertrages.
Auch mich wirkt die ganze Aktion abstrus bis lächerlich auf der einen aber auch ziemlich dreist auf der anderen Seite.
Der nun verbliebene Gegenstand der Auseinandersetzung ist ein Abschnitt im fünften Artikel des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags. Dort heißt es, neuartige Empfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich seien von der Rundfunkgebühr befreit, wenn "die Geräte ein und demselben Grundstück" zuzuordnen sind und dort andere "Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten" werden.
In dem Abschnitt ist keine Rede davon, dass dieselbe Person die Geräte registriert haben muss. Daraus folgert Akademie.de, es müssten nur "in seltenen Fällen Rundfunkgebühren gezahlt" werden, denn fast immer würde auf Grundstücken schon ein Radio oder Fernseher stehen - "und sei es beim Hausmeister".
Einfach nur geil. Dass da niemand vorher drauf geschaut hat!?
"(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere
Rechner,die Rundfunkprogramme ausschließllich über Ange-
bote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht aus-
schließllich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu ent-
richten,wenn
1.die Geräte ein und demselben Grundstück oder zu-
sammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2.andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit-
gehalten werden. Werden ausschließllich neuartige Rund-
funkempfangsgeräte,die ein und demselben Grundstück
oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind,
zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser
Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."
Quelle: §5, Abs. 3 RGebStV
Also für mich sieht die Sache klar aus....zugunsten von akademie.de
Die Schwammigkeit kommt vor allem daher, dass die GEZ sowohl Privatpersonen als auch Körperschaften abzocken will, obwohl sich die Zahl der Zuschauer ja nicht vermehrt, wenn man sich von der Wohnung an den Arbeitsplatz begibt. Die Zahlen der Augen und Ohren bleiben gleich (Die Hirne brauchen wir bei den mieser werdenen Programmen von ARD und ZDF bald nicht mehr zählen.).
Schön, dass diese bewusst schwammige Auslegung sich endlich als Bumerang erweist. Daher klagt man wahrscheinlich auch, trotz zu befürchtender weiterer negativer Publicity. Aber die Chance ist ja groß, dass sich das Internetportal hier nicht mundtot machen lassen muss.
Sicher nicht, deren Anwalt ist ja bereits eingeschaltet und hat etwa die Begriffskorrekturen (Zensur) abgewehrt. Gut möglich, dass sie den Spieß am Ende sogar umdrehen und der GEZ in dieser Frage den Knockout verpassen.
SteffenHuber schrieb am 14.09.2007 23:53
Die korrekte Interpretation steht und fällt mit der juristischen Definition des "nicht ausschließllich privaten Bereich".
Jemand eine Ahnung, was das präzise ist?
Steffen
Nun, ich denke, dass damit verhindert werden soll, dass Firmen für alle installierten Rechner mehr als einmal die GEZ-Gebühr entrichten müssen.
Für mich ist interessanter, ob sich der Begriff 'neuartiges Empfangsgerät' auf normale Radio- und Fernsehgeräte ausweiten lässt. Aber da vertraut der Gesetzgeber dann wohl auf die Rechtsprechung.
Die korrekte Interpretation steht und fällt mit der juristischen Definition des "nicht ausschließllich privaten Bereich".
Das ist relativ simpel. Im Absatz 2 wird nämlich der private Bereich erwähnt.
"Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden."
Somit bezieht sich der hier besprochene Absatz auf alle die Geräte, die vom Absatz 2 nicht erfasst werden.
Es reicht, ein Raum in einer Privatwohnung, in dem z.B. ein Freiberufler nur ein paar Stunden pro Woche arbeitet oder ein privates Auto, das aber zeitweise geschäftlich genutzt wird (z.B für geschäftliche Besorgungen), um dafür eine Gebührenpflicht entstehen zu lassen. In so einer Konstellation zahlt man also doppelt, nur wenn sich dummerweise in diesem Raum ein Empfangsgerät befindet. Es ist und bleibt Absurdistan.
Ja, da hast du Recht. Aber wenn es simpel UND unfair zugleich, also eine offensichtliche Gaunerei ist, frage ich mich, warum wir uns das gefallen lassen.
Meine Firma meldet ihre PC's erstmal nicht an, weil sie nämlich schon für Autoradios bezahlt - laut Herrn Stoiber, Noch-MP on Bayern, hat man damit seine GFZ-Pflicht erfüllt.