Mit ihrer Ablehnung von Mindestlöhnen verstößt die bayerische Staatsregierung gegen die Verfassung des Landes. Dort heißt es:
Artikel 106 Anspruch auf angemessene Wohnung; Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
Artikel 166 Schutz der Arbeit
(2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.
Artikel 169 Mindestlöhne, Tarifverträge
(1) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.
Artikel 151 Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
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„Befürchten muß man von den USA das Schlimmste. Sie sind die destruktivste Macht der Welt, durch ihren Rohstoff- und Energieverbrauch für die Biosphäre tödlich, durch ihre militärische Stärke, bei Abwesenheit einer ernstzunehmenden politischen Arbeiterbewegung, zugleich eine ständige Gefahr für den Weltfrieden. Wahrscheinlich werden Europa, Asien, Afrika, Lateinamerika gemeinsam, Schritt für Schritt, diesen Pestherd isolieren müssen.” --Wolfgang Harich
Mirkalf schrieb am 06.01.2008 11:41
Mit ihrer Ablehnung von Mindestlöhnen verstößt die bayerische Staatsregierung gegen die Verfassung des Landes. Dort heißt es:
Artikel 106 Anspruch auf angemessene Wohnung; Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
Artikel 166 Schutz der Arbeit
(2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.
Artikel 169 Mindestlöhne, Tarifverträge
(1) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.
Artikel 151 Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
Den Text hast du dir ausgedacht, oder?!
wh
Falls nicht ausgedacht: Im Grundgesetz steht auch viel drin... und Papier ist geduldig...
„Befürchten muß man von den USA das Schlimmste. Sie sind die destruktivste Macht der Welt, durch ihren Rohstoff- und Energieverbrauch für die Biosphäre tödlich, durch ihre militärische Stärke, bei Abwesenheit einer ernstzunehmenden politischen Arbeiterbewegung, zugleich eine ständige Gefahr für den Weltfrieden. Wahrscheinlich werden Europa, Asien, Afrika, Lateinamerika gemeinsam, Schritt für Schritt, diesen Pestherd isolieren müssen.” --Wolfgang Harich