So hat der Bundesgeschäftsführer des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, den Fall Eichel kommentiert, der nun vor Gericht vorentschieden wurde.
"Mit seinen Klagen gegen Stadt und Land wollte Eichel nach Angaben seines Anwalts ein Ruhegehalt in einer Gesamthöhe erreichen, wie es seinen Ansprüchen gegenüber dem Land Hessen entspricht. Weil Stadt und Land sich stritten, wer die Zahlungen des Bundes anrechnen darf, zahlten sie bislang gar nichts.
Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister der Stadt Kassel, danach bis 1999 Ministerpräsident von Hessen und schließlich bis 2005 Bundesfinanzminister. Vom Bund bekommt er monatlich 7.151 Euro. Gegen die Stadt Kassel hat er Ansprüche von monatlich 6.345 Euro und gegen Hessen von 9.646 Euro erworben.
(...)
Nach Schätzung von Eichels Anwalt hat der Politiker nun aber bis zu 5.900 Euro zusätzlich von der Stadt Kassel zu erwarten - weit mehr, als er eigentlich wollte. Ob außerdem noch das Land zahlen muss, soll erst später geklärt werden. Im Zusammenhang mit der Eichel-Klage hatte der Bund der Steuerzahler schon 2006 "eindeutige und klare Regelungen" zur Berechnung der Politiker-Pensionen gefordert. Im Fall Eichel seien mindestens 13 Gesetze zu beachten."
In einem Bericht der Hessenschau (HR-Fernsehen) hört sich das anders an:
1. Die Ansprüche gegen das Land und den Bund werden verrechnet, addieren sich also nicht. Er bekommt also nur soviel wie die höhere der beiden Pensionen ausmacht.
2. Nicht so bei kommunalen Pensionen, die kann er zusätzlich beanspruchen. Auf die Ansprüche gegen die Stadt Kassel würde er nach eigenen Angaben gerne verzichten, kann aber nicht, da er sich in Unterhaltsauseinandersetzungen mit seiner geschiedenen Frau befindet. Da hat er recht. Denn ein Verzicht würde nicht seine Unterhaltsverpflichtungen mindern, die sich immer an der maximal erreichbaren Höhe seiner Einkünfte orientiert.
Ein normaler AN darf auch nicht kündigen, weil er keinen Bock hat nur für den Unterhalt an seine Ex zu schuften.
Dass die Pensionen von Politikern skandalös sind ist ein Teil der Geschichte.
Das hat aber nichts mit dem Eichel'schen Prozess zu tun - er lässt schlicht gerichtlich klären, was ihm tatsächlich zusteht, das kann man ihm auch bei schlechtem Willen nicht verübeln.
WRL:
Der Irrsinn sind die Pensionsregelungen, nicht Eichels Klage. Die zeigt bloß, dass die ähnlich kompliziert sind wie unser Steuerrecht. Einfach bezahlen und selbst für das Alter vorsorgen lassen wäre die einfachste Möglichkeit gewesen. Dann gibt es auch keine Unklarheiten wegen, Landes- Bundes- und Kummunalpensionen.
WRL007 schrieb am 25.04.2008 23:56
Dass die Pensionen von Politikern skandalös sind ist ein Teil der Geschichte.
Was ist denn daran skandalös?
Wer orgendlich arbeitet soll auch ordentlich dafür entschädigt werden. Natürlich gibts immer faule Eier, aber wer gewählt wurde hat damit seinen Leistungsausweis erbracht. Wer dazu noch in der Partei- oder gar Regierungshierarchie nach oben klettert leistet extra und wird dazu auch extraentlöhnt. Wer neidisch darauf ist sollte sich selber fragen, warum er nicht selber diese Karriere gewählt hat.
DP:
Die Politikerpensionen sind aber überzogen hoch und werden schon nach sehr kurzer Zeit gezahlt. Das haben die Parteien ja inzwischen selbst erkannt.
"Die Politikerpensionen sind aber überzogen hoch und werden schon nach sehr kurzer Zeit gezahlt."
Das kann man aus diesem Beispiel aber nun wirklich nicht ableiten. Der Mann hatte Verantwortung für den Bundeshaushalt (CFO), eine Summe vom mehreren hundert Milliarden Euro/Jahr. Davor immerhin CEO für ein Bundesland.
Du kannst dir ja mal überlegen, was so jemand mit einer vergleichbaren Verantwortung/Aufgabe in der freien Wirtschaft für eine Pension bekommen würde. Da sind diese Summen wohl eher Peanuts.
Kater, das ist nur schwer zu vergleichen. Der Politiker bekommt zu seiner aktiven Zeit ja nur ein vergleichsweise dünnes Gehalt. Dafür bekommt der CFO von Daimler keine Pension (höchstens Kapital aus der Betriebsrente verbunden mit einer LTI Gratifikation in Form von Aktien), verdient in seiner Zeit aber das Zehnfache des Politikers.
Das alles macht ja Sinn. Der Politiker soll nicht allzu üppig verdienen (verglichen mit derselben Position in der Industrie) aber rundum versorgt sein, damit seine persönliche finanzielle Situation so wenig wie möglich Interferenzen mit dem Amt bildet.
Lexx schrieb am 26.04.2008 20:27
DP:
Die Politikerpensionen sind aber überzogen hoch und werden schon nach sehr kurzer Zeit gezahlt.
Gezahlt wird erstmal nur ein Überbrückungsgeld, welches je nach Amt und Dauer desselben ausfällt. Das ist aber nur fair, schliesslich verlässt da ein Mensch seinen Arbeitsplatz, um seinen Wahlkreis zu vertreten. Wenn er dann Zeit benötigt um in den Beruf zurückzukehren muss das angemessen entschädigt werden.
Ist ja alles richtig. Nur unterstützt das eher meine Position, dass die Politikerpensionen nicht zu hoch sind, bzw. dieses Gejammer über zu hohe Pensionen überzogen ist.
Und ob man das nun Pension oder Betriebsrente nennt, spielt ja in der Summe keine Rolle.
Kater: "Das kann man aus diesem Beispiel aber nun wirklich nicht ableiten."
Stimmt, das ist eher eine allgemeine Erkenntnis.
"was so jemand mit einer vergleichbaren Verantwortung/Aufgabe in der freien Wirtschaft für eine Pension bekommen würde."
Ich rate einfach mal: Garnichts!
Denn - da rate ich wieder mal - er muss selbst vorsorgen.
DP:
Was der Artikel für mich hergibt ist, dass die Pensionsregelungen unnötig kompliziert sind. Normalerweise sollte solch eine Klage zur Klärung eines Sachverhalts überhauptnich notwendig sein.
Desweiteren gehe ich mit den Politikern konform, denen erhöhte Diäten und dafür eine Altersvorsorge in Eigenregie lieber sind als die jetzige komplizierte Regelung. Einem Ex-Bundesminister und Ex-MP mag man solche Bezüge sogar zugestehen. Ich hatte bei dem Artikel aber noch im Kopf, dass z.b. Bürgermeister nach wenigen Jahren im Amt lebenslang Bezüge erhalten.
"Künftig reichen fünf Bürgermeisterjahre aus, um ohne Altersgrenze nach Ablauf der Amtszeit ein lebenslanges Ruhegehalt zu beziehen." Quelle
Und da finde ich das muss nun wirklich nicht sein, dass ein 35-jähriger BM mit 40 Jahren bis an sein Lebensende 1890€ monatlich erhält (Bürgermeisterbezug: 5400 € monatlich und Ansprüche auf 35% des letzten Gehalts).
Lexx schrieb am 27.04.2008 23:35
Was der Artikel für mich hergibt ist, dass die Pensionsregelungen unnötig kompliziert sind.
Das ist die Strafe dafür, weil sie es nicht schaffen einfache Steuerregelungen zu finden.
Zu deinem Beispiel; das ist mir noch nicht extrem (sprich: dramatisch) genug. Wie wäre es damit: ein 7jähriger lässt sich zum Bürgermeister wählen und erhält mit 12 eine lebenslange Rente, weil er selbstversatändlich beschliesst, danach nicht mehr zu arbeiten.
"Ich rate einfach mal: Garnichts!
Denn - da rate ich wieder mal - er muss selbst vorsorgen."
Hmm, mein Vater bekommt als Ex-Geschäftführer eine Betriebsrente in ähnlicher Grössenordnung (etwas weniger). Dazu kommt dann noch die BFA Rente und diverse Renten aus dem Ausland.
Der "Irrsinn" in meinen Augen ist doch, dass es hier eine Kaste gibt, die sich in ganz wesentlichen Dingen außerhalb der dem Bürger auferlegten Systeme stellt und damit eine Reihe von Gesetzen (Sozialversicherung, Spesenregelungen, Ruhestandregelungen) für sie nicht zuständig sind - ausgerechnet die, die i.d.R für den größten Diskussionsstoff in der Bevölkerung sorgen, eben, weil alle (anderen) davon hautnah betroffen sind.
Wobei ich nicht finde, dass unsere MdB's oder MdL's überbezahlt sind, aber ihre Ruhestandregelung ist schwer vermittelbar, mir zumindest.