DP schrieb am 06.05.2008 14:31
Der sächsische Landtag hat den Weg für eine Anklage gegen den NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel wegen Verunglimpfung des Staates freigemacht und dessen Immunität als Abgeordneten aufgehoben. Warum? Er hat im Internet gegen die Deutsche Justiz gehetzt und sie 'Hure der antideutschen Politik' genannt. Damit verunglimpfte er aus Sicht der Anklagebehörde die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik.
Hallo? Wenn hier jemand die Gewaltenteilung verunglimpft dann der sächsische Landtag, der eine politische Meinung nutzt um gegen einen Abgeordneten juristisch vorzugehen.
Nicht nur der Fall, auch das neuerlich aufkommende Begehren gegen die Nazis zeigt, wie ratlos die deutsche Politik gegenüber der politischen Extremen ist.
Der liebe Gansel hatte im November 2007 die "BRD-Justiz" als „Hure der antideutschen Politik“ bezeichnet. Anlaß war die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, Arno Hamburger, einzustellen.
Der Landesvorsitzende der bayerischen NPD, Ralf Ollert, hatte Hamburger angezeigt, weil dieser die Partei als „Verbrecher-Partei“ und „braune Pest“ bezeichnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft will außerdem Antrag auf Aufhebung der Immunität in einem zweiten Fall gegen Gansel stellen. Ihm drohe Anklage wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Der Abgeordnete habe die NPD-Schülerzeitung „perplex“ verteilt, in der unter anderem die Alliierten im Zweiten Weltkrieg als Kriegstreiber und Hitler als „Friedensfreund“ dargestellt worden seien.
...
2006 hatte der sächsische Landtag die Immunität des damaligen NPD-Abgeordneten Jürgen Menzel aufgehoben. Er wurde inzwischen wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Du könntest doch ein Bürgerinitiative "Freiheit für Jürgen Gansel!" gründen.
Das müsste Dir doch die Verteidigung der Meinungsfreiheit wert sein.
Zitat:
Was die Aufhebung der Immunität betrifft, liegst du falsch. Der Landtag (alle, auch der Bundestag) hebt routinemässig die Immunität auf, wenn gegen einen Abgeordneten ermittelt wird und Anklage erhoben werden soll. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das abgelehnt worden wäre. Das ist kein juristisches Vorgehen, sondern parlamentarische Routine. Das ist nicht einmal eine Vorverurteilung. Das Urteil fällt das Gericht, vor dem die Anklage verhandelt wird.
Um das noch zu ergänzen:
Das Urteil fällt das Gericht aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und durchgeführt hat und Anklage erhebt.
Was mich erstaunt ist, dass manche offenbar ein gestörtes oder mangelhaft ausgeprägtes Demokratieverständnis zu haben scheinen.
Und reflexartig die Zähne fletschen, wenn gegen Rechtsextreme ermittelt wird.
Der Gipfel der Verwirrung zeigt sich in der Behautung, der sächsische Landtag habe mit der Aufhebung der Immunität die Gewaltenteilung verunglimpft.
Kodo schrieb am 07.05.2008 20:58
Der Gipfel der Verwirrung zeigt sich in der Behautung, der sächsische Landtag habe mit der Aufhebung der Immunität die Gewaltenteilung verunglimpft.
Hat das auch jemand behauptet? Da stand aber nichts davon im Focus.
Zu der Liste der Schandtaten Gansels: Da werden ja dann wohl die Gerichte entscheiden. Wenn ich deine Zusammenfassung aber so lese, dann finde ich nicht allzuviel Schreckliches, und geht kaum über die Qualität von Mohammed-Karikaturen und so mancher satirischen Zeitschrift hinaus.
Kodo schrieb am 07.05.2008 20:58
Der Gipfel der Verwirrung zeigt sich in der Behautung, der sächsische Landtag habe mit der Aufhebung der Immunität die Gewaltenteilung verunglimpft.
Hat das auch jemand behauptet? Da stand aber nichts davon im Focus.
Zu der Liste der Schandtaten Gansels: Da werden ja dann wohl die Gerichte entscheiden. Wenn ich deine Zusammenfassung aber so lese, dann finde ich nicht allzuviel Schreckliches, und geht kaum über die Qualität von Mohammed-Karikaturen und so mancher satirischen Zeitschrift hinaus.
Gruß, Martin
Zitat:
Partei schrieb am 07.05.2008 22:27
Hallo? Wenn hier jemand die Gewaltenteilung verunglimpft dann der sächsische Landtag, der eine politische Meinung nutzt um gegen einen Abgeordneten juristisch vorzugehen.