Seitensprünge sind für italienische Militärangehörige verboten. Mit einer ausserehelichen Affäre würden Carabinieri die Ehre der Brigade beflecken, urteilt das römische Kassationsgericht.
In der Urteilsbegründung des Kassationsgericht in Rom heisst es, dass die Carabinieri keinesfalls ihrer Gemahlin untreu werden dürften, da sie so «Schande über ihre Brigade bringen und das Heer entehren» würden.
Die Richter hatten in dem Fall über die aussereheliche Affäre eines Gefreiten zu urteilen, der bis vor kurzem in Capaccio bei Salerno stationiert war. Capaccio ist ein kleiner Ort, die Leute reden. Infolge des Geredes hatten die Vorgesetzten den Gefreiten angewiesen, seine Affäre sofort zu beenden. Als Angehöriger der Carabinieri müsse er ein «vorbildliches Verhalten» an den Tag legen, meinten sie.
Im Fall des Militärs, noch dazu auf Unteroffiziersebene finde ich das allerdings schon recht kleinlich.
"Vorbildliches Verhalten" könnte man dann ja noch auf ein Rauchverbot, Saufabend-Verbot, Pornoheft-Verbot und sonstwas ausweiten und dann haben die Soldaten garkeinen Spaß mehr.
Lexx schrieb am 18.06.2008 14:38
Im Fall des Militärs, noch dazu auf Unteroffiziersebene finde ich das allerdings schon recht kleinlich.
"Vorbildliches Verhalten" könnte man dann ja noch auf ein Rauchverbot, Saufabend-Verbot, Pornoheft-Verbot und sonstwas ausweiten und dann haben die Soldaten garkeinen Spaß mehr.
Kodo schrieb am 20.06.2008 22:00
Mann, seid ihr verklemmt.
wh,besonders Dein Beitrag ist ja richtig schockierend.
Arbeitgeber bestimmen Kriterien.
Und da faengts ja schon bei solchen Scherzen an, wie zb Kleidungsvorschriften, Haarlaengenregeln, usw.
Das ist erstmal nicht schockierend, sondern Alltag.
Und Fremdgehen kann man natuerlich religioes bewerten oder sexuell (und dabei halt verklemmt sein, ja).
Aber eben auch schlicht moralisch bis realistisch - und da mag halt nicht jeder Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der froehlich rumbetruegt, wie Fremdgaenger das eben tun... *achselzuck*
Anonymer User schrieb am 22.06.2008 14:34
Aber eben auch schlicht moralisch bis realistisch - und da mag halt nicht jeder Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der froehlich rumbetruegt, wie Fremdgaenger das eben tun... *achselzuck*
wh
Du lieber Himmel.
Fremdgänger?
Die Fünfziger-Jahre sind doch lange vorbei.
Wenn`s jetzt noch um die Leibgarde des Pabstes ginge, könnte ich das noch verstehen.
Na ja, jeder wie er mag.
Eine Beziehung scheitert nicht, weil einer/eine der Beiden lügt und betrügt.
Mit den Fünfziger-Jahren hat das schon was zu tun.
Denn damals und noch eine Weile länger gab es auch sowas wie Schuld und Unschuld im Scheidungsrecht.
Kodo schrieb am 22.06.2008 16:42
Eine Beziehung scheitert nicht, weil einer/eine der Beiden lügt und betrügt.
Mit den Fünfziger-Jahren hat das schon was zu tun.
Denn damals und noch eine Weile länger gab es auch sowas wie Schuld und Unschuld im Scheidungsrecht.
Ob und wie eine Beziehung scheiterte oder ob und wie geschieden wird, spielte da doch keine Rolle, wenn ich nicht irre, sondern Untreue, Seitenspruenge u.ae. - also Luegen und Betruegen - und wie ein Arbeitgeber damit umgeht.
Und der AG lehnt den Betrueger dann ggf. ab, weil er ihm nicht traut - oder halt, weil sein Ruf sonst beschaedigt wird o.ae.
Kodo schrieb am 22.06.2008 16:42
Eine Beziehung scheitert nicht, weil einer/eine der Beiden lügt und betrügt.
Mit den Fünfziger-Jahren hat das schon was zu tun.
Denn damals und noch eine Weile länger gab es auch sowas wie Schuld und Unschuld im Scheidungsrecht.
Ob und wie eine Beziehung scheiterte oder ob und wie geschieden wird, spielte da doch keine Rolle, wenn ich nicht irre, sondern Untreue, Seitenspruenge u.ae. - also Luegen und Betruegen - und wie ein Arbeitgeber damit umgeht.
Und der AG lehnt den Betrueger dann ggf. ab, weil er ihm nicht traut - oder halt, weil sein Ruf sonst beschaedigt wird o.ae.
[QUOTE][b][i]Anonymer User schrieb am 28.06.2008 15:03[/b][/i]
[QUOTE][b][i]Kodo schrieb am 28.06.2008 00:58[/b][/i]
[QUOTE][b][i]wh schrieb am 23.06.2008 13:42[/b][/i]
...Untreue, Seitenspruenge u.ae. - also Luegen und Betruegen - und wie ein Arbeitgeber damit umgeht.
Und der AG lehnt den Betrueger dann ggf. ab, weil er ihm nicht traut - oder halt, weil sein Ruf sonst beschaedigt wird o.ae.
[/QUOTE]
Bist Du betrogen worden? [6][/QUOTE]
Noe. Und um mich gings auch nicht, sondern... s.o.