Beamte dürfen auch heute noch nicht streiken. Aber auch bei der Polizei gibt es wahscheinlich jede Menge Nicht-Beamte (Innendienst usw.). Dazu kann man auf den bewährten "Dienst nach Vorschrift" zurückgreifen. Krank melden, Überstunden verweigern...
Nun, der Dienstherr wirds mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen.
Zumindest in dem Metall-Tarifvertrag den ich vor ein paar Jahren mal wegen Sonderschichten zu Rate ziehen musste stand, dass es am 1. Mai dieselben Zuschläge gibt wie sonst nur am Hl. Abend - 150 %. Kann mir zumindest gut vorstellen, dass das andswo ebenso ist.
FW:
Danke, das wollte ich hören.
Aber wieso stimmt dann der Beamtenbund über einen Streik ab, wenn das dann letztlich die nicht verbeamteten Mitarbeiter tun?
"In Urabstimmungen hatten zuvor sowohl die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als auch des Beamtenbundes dbb mit deutlichen Mehrheiten für einen Arbeitskampf votiert."
Lexx schrieb am 28.04.2008 21:16
FW:
Danke, das wollte ich hören.
Aber wieso stimmt dann der Beamtenbund über einen Streik ab, wenn das dann letztlich die nicht verbeamteten Mitarbeiter tun?
"In Urabstimmungen hatten zuvor sowohl die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als auch des Beamtenbundes dbb mit deutlichen Mehrheiten für einen Arbeitskampf votiert."
Lexx schrieb am 28.04.2008 21:16
FW:
Danke, das wollte ich hören.
Aber wieso stimmt dann der Beamtenbund über einen Streik ab, wenn das dann letztlich die nicht verbeamteten Mitarbeiter tun?
"In Urabstimmungen hatten zuvor sowohl die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als auch des Beamtenbundes dbb mit deutlichen Mehrheiten für einen Arbeitskampf votiert."
Weil der Beamtenbund auch Angestellte vertritt.
... und weil Arbeitskampf nicht ausschliesslich Streik bedeutet.