Mein Glaube an die Polizei hatte einen Dämpfer erhalten als ich das mit dem Geldtransporterraub las sowie den Fall um die Holzklotz Attacke. Nun ist also auch dieses Rätsel gelöst; ein 30jähriger drogenabhängiger Kasache war der Schuldige. Er befand sich am Tatort und war einer der ersten Zeugen. Beim nochmaligen durchgehen seiner Aussage wurden Widersprüche entdeckt, die nun zur Entlarvung führten.
Nun, für die Hinterbliebenen könnte das egal sein, die Mutter, die Ehefrau kommt dadurch nicht wieder. Aber immerhin können sie das Kapitel nun (bald nach dem Prozess) endgültig schliessen.
Und der Täter? Darf nun mit einem Aufgebot an Unterstützern (sowie im Prozess mit mildernden Umständen) rechnen, die sich um seine Sucht und um die mangelnde Integration kümmern.
Wenn er die letzte Klinik und den letzten Strafvollzug hinter sich hat ist der deutsche Staat um einige Hunderttausend, wenn nicht Millionen Euronen ärmer.
Die Schuldfähigkeits-Frage ist die wichtigste Frage überhaupt in den Rechtswissenschaften. Denn wer nicht Schuldfähig ist, kann auch nicht aus moralischen Gründen (und die liegen dem Rechtssystem letztlich zugrunde) bestraft werden. Da wäre Abschreckung der einzige verbliebene Grund.
Herablassendes Schreiben über diesen Rechtsgrundsatz ändert da auch nichts dran.
Festzuhalten bleibt, dass der Typ jetzt ne Mordanklage am Hals hat und nicht eine wegen Fahrlässiger Tötung oder Totschlags - Mord!
Das bedeutet lebenslang oder Psychatrie, um es mal auf Laienniveau zu sagen.
"Festzuhalten bleibt, dass der Typ jetzt ne Mordanklage am Hals hat und nicht eine wegen Fahrlässiger Tötung oder Totschlags - Mord! "
Eine Mordanklage führt nicht automatisch zu einer Verurteilung wegen Mordes. So ganz aus der Ferne betrachtet kann man ihm wohl unterstellen, die "Tötung eines oder mehrer Menschen billigend in Kauf genommen zu haben", aber ob das für eine Verurteilung wegen Mordes reicht? Immerhin ist Mord eine Vorsatztat.
Ich nehme mal meine prophetische Gabe in Anspruch:
Irgend ein Anwalt wird sich nicht entblöden zu behaupten, der Fahrer hätte durch weit überhöhte Geschwindigkeit (irgendwo habe ich gesehen/gehört, die Familie sei mit knapp 200 km/h unterwegs gewesen - bei leerer BAB ist das auch öfters mein Tempo) ein gerüttelt Maß an Mitschuld an der Schwere der Tatfolge gehabt, so daß man seinem zur Tatzeit durch Drogenkonsum benebelten Klienten maximal groben Unfug und verbotenen Eingriff in den Strassenverkehr anlasten kann.
Der Richter - notorischer Autogegner - erkennt durchaus an, dass der Fahrer eklatant gegen die Regel verstossen hat, dass der Führer eines Fahrzeugs seine Geschwindigkeit so wählen muss, dass er sein Fahrzeug jederzeit innerhalb seiner Sichtweite anhalten können muss, da diese Tat aber zwischenzeitlich verjährt ist wird das Verfahren gegen ihn eingestellt...
Ich hoffe, meine "prophetische Gabe" lässt mich in diesem Fall gründlich im Stich!
Und der Täter? Darf nun mit einem Aufgebot an Unterstützern (sowie im Prozess mit mildernden Umständen) rechnen, die sich um seine Sucht und um die mangelnde Integration kümmern.
Ist an sich nicht falsch. Nur sollten die Unterstuetzer (und auch alle hinterher Empoerten) nicht warten, bis das Kind in den Brunnen bzw. der Klotz ins Auto gefallen ist.
"Ist an sich nicht falsch. Nur sollten die Unterstuetzer (und auch alle hinterher Empoerten) nicht warten, bis das Kind in den Brunnen bzw. der Klotz ins Auto gefallen ist."
Wie darf ich mir das praktisch vorstellen?
Soll jetzt jeder, der eine potentielle Gefahr für andere darstellt mit einem persönlichen Aufpasser versehen werden oder in ein spezielles Unterstützungsprogramm überführt werden?
WRL:
Ich verstehe, was du sagen willst, aber bei einer Sache muss ich schon einhaken:
Es gab mal einen Brandstifter, der hat im Keller eines Hauses Feuer gelegt. Der wollte niemanden umbringen, sondern die Einwohner hinterher retten, um als Held darzustehen. Hat nicht geklappt, es gab Tote und verhandelt wurde vor Gericht ein Mordfall.
Übertragen auf diesen Fall würde das heißen, den Holzklotz von der Brücke geworfen zu haben ist bereits der Vorsatz, der die Sache zu einem Mord macht.
Lexx schrieb am 23.05.2008 06:33
WRL:
Ich verstehe, was du sagen willst, aber bei einer Sache muss ich schon einhaken:
Es gab mal einen Brandstifter, der hat im Keller eines Hauses Feuer gelegt. Der wollte niemanden umbringen, sondern die Einwohner hinterher retten, um als Held darzustehen. Hat nicht geklappt, es gab Tote und verhandelt wurde vor Gericht ein Mordfall.
Übertragen auf diesen Fall würde das heißen, den Holzklotz von der Brücke geworfen zu haben ist bereits der Vorsatz, der die Sache zu einem Mord macht.
Lexx, was ist es sonst? Es ist Mord.
Allerdings koennte ein Anwalt argumentieren, dass der Autofahrer jederzeit in der Lage sein muss, ein Hindernis zu umgehen oder vor einem Hindernis zu halten.
Also der Holzklotz von der Bruecke wuerde dem Autofahrer erlauben, einen Bremsweg von etwa einem Meter zu haben.
Lexx, Du bist Physiker. Was fuer eine Geschwindigkeit kann dann ein vorsichtiger Autofahrer auf der Autobahn fahren?
Nun ja, einen Tatvorsatz scheint es gegeben zu haben. Immerhin hat der Täter die Tatwaffe ca. 2 km von zu Hause mitgebracht und nicht etwa auf der Brücke vorgefunden.
F-W schrieb am 23.05.2008 14:56
Nun ja, einen Tatvorsatz scheint es gegeben zu haben. Immerhin hat der Täter die Tatwaffe ca. 2 km von zu Hause mitgebracht und nicht etwa auf der Brücke vorgefunden.
FW
Tatvorsatz?
Es ist nicht illegal einen Holzklotz mit sich herumtragen, und vielleicht ist der ihm dann nur aus Versehen auf der Bruecke aus den Haneden gerutscht...
Das ist doch Deutschland, und nicht die USA.
In Deutschland wird doch darauf geachtet, dass man niemand gerade so in den Knast steckt.
Auch wenn er's vorsaetzlich gemacht haette, ist er doch nur ein Opfer seiner.... schwere(n) Kindheit ist immer gut. Oder ein Opfer eines garstigen Nachbarn, der ihn zur Tat getrieben hat, oder.... Irgendwas muss sich doch finden lassen. After all, it's Germany.
Rocky schrieb am 23.05.2008 23:03
Das ist doch Deutschland, und nicht die USA.
In Deutschland wird doch darauf geachtet, dass man niemand gerade so in den Knast steckt.
Auch wenn er's vorsaetzlich gemacht haette, ist er doch nur ein Opfer seiner.... schwere(n) Kindheit ist immer gut. Oder ein Opfer eines garstigen Nachbarn, der ihn zur Tat getrieben hat, oder.... Irgendwas muss sich doch finden lassen. After all, it's Germany.
Zitat:
Im Februar 2000 ereignet sich in Darmstadt der bislang schlimmste dieser Vorfälle: Drei amerikanische Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren töten durch Steinwürfe auf Autos zwei Frauen und verletzen fünf weitere Personen. Die Täter werden daraufhin wegen Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Wer Steine oder andere Gegenstände gezielt von einer Autobahnbrücke auf die vorbeifahrenden Autos wirft, der begeht mindestens versuchten Mord, bei tatsächlich eintretendem Tod eines Autofahrers vollendeten Mord. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt, das drei US-amerikanische Schüler wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, sowie acht Jahren und sieben Jahren verurteilt hatte. Das jetzt veröffentliche Urteil erging bereits am 10. Juli (2001 - FW). (Az 4 StR 175/01)
Die Jugendlichen hatten von einer Fußgängerbrücke in Darmstadt mehrmals Steine sowie eine Schneeschaufel gezielt auf vorbeifahrende Autos einer vierspurigen Schnellstraße geworfen. Sie konnten die herbeifahrenden Autos nach eigenen Angaben sehen und somit die Steine "präzise im richtigen Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen. "Um endlich Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten billigend in Kauf, dass Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten. Dies geschah dann auch, eine 20-jährige BMW-Fahrerin wurde von einem Brocken tödlich verletzt, ebenso wie eine Fahrerin eines Mercedes Benz von einem Granitpflasterstein erschlagen wurde. Drei weitere Fahrer bzw. Beifahrer wurden schwer verletzt.
Das Mordmerkmal bei den Jugendlichen und somit das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung von einem Totschlag war für die Richter in der heimtückischen Vorgehensweise zu sehen. Heimtückisch ist die Tötung dann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Der Vorsatz war zu bejahen, da die Täter den Tod der Autofahrer mindestens für möglich halten mussten.
Mit der Abweisung der Revision durch den BGH ist das Urteil des LG Darmstadt rechtskräftig.
F-W schrieb am 23.05.2008 14:56 F-W schrieb am 23.05.2008 14:56
Nun ja, einen Tatvorsatz scheint es gegeben zu haben. Immerhin hat der Täter die Tatwaffe ca. 2 km von zu Hause mitgebracht und nicht etwa auf der Brücke vorgefunden.
FW
Tatvorsatz?
Es ist nicht illegal einen Holzklotz mit sich herumtragen, und vielleicht ist der ihm dann nur aus Versehen auf der Bruecke aus den Haneden gerutscht...
Das ist doch Deutschland, und nicht die USA.
In Deutschland wird doch darauf geachtet, dass man niemand gerade so in den Knast steckt.
Auch wenn er's vorsaetzlich gemacht haette, ist er doch nur ein Opfer seiner.... schwere(n) Kindheit ist immer gut. Oder ein Opfer eines garstigen Nachbarn, der ihn zur Tat getrieben hat, oder.... Irgendwas muss sich doch finden lassen. After all, it's Germany.
Rocky schrieb am 23.05.2008 23:03
Das ist doch Deutschland, und nicht die USA.
In Deutschland wird doch darauf geachtet, dass man niemand gerade so in den Knast steckt.
Auch wenn er's vorsaetzlich gemacht haette, ist er doch nur ein Opfer seiner.... schwere(n) Kindheit ist immer gut. Oder ein Opfer eines garstigen Nachbarn, der ihn zur Tat getrieben hat, oder.... Irgendwas muss sich doch finden lassen. After all, it's Germany.
Zitat:
Im Februar 2000 ereignet sich in Darmstadt der bislang schlimmste dieser Vorfälle: Drei amerikanische Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren töten durch Steinwürfe auf Autos zwei Frauen und verletzen fünf weitere Personen. Die Täter werden daraufhin wegen Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Und? Das waren doch nur Amerikaner. Die werden eingebuchst, auch in Germany.
Aber der Holzklotztyp ist doch ein rehabilitierbarer Deutscher. Das ist doch anders. Der Arme kann doch nicht schmoren im Knast, nur weil er ein Opfer von irgendwas ist, seiner schlimmen Jugend, ein garstiger Nachbar, seine die Frau hat ihn verschlagen, Schwermuetigkeit, Holzklotzparanoia. Irgendwas wird sich doch finden fuer diesen wertvollen Teutschen. .
WRL007 schrieb am 23.05.2008 12:12
"Ist an sich nicht falsch. Nur sollten die Unterstuetzer (und auch alle hinterher Empoerten) nicht warten, bis das Kind in den Brunnen bzw. der Klotz ins Auto gefallen ist."
Wie darf ich mir das praktisch vorstellen?
Soll jetzt jeder, der eine potentielle Gefahr für andere darstellt mit einem persönlichen Aufpasser versehen werden oder in ein spezielles Unterstützungsprogramm überführt werden?
Gibt es ja schon, wirkt aber erst "hinterher".
Mir geht es dabei eher darum, dass man vorher verhindert, dass "potentielle Gefahren" ueberhaupt erst entstehen koennen.
Aber dann haetten die Gutmenschen ja nichts mehr, mit dem sie sich profilieren koennten...