Fairerweise müsste man die Bemessungsgrenze abschaffen. Dann würden alle auf der gleichen Basis ihre Rente bekommen.
Gruss
Kater
Kater,
erst mal ist die Rendite der gesetzlichen Rente über die Jahre nicht konstant geblieben, und wenn man fair sein will, dann darf man deren Rendite-Desaster nicht auf den Schultern derer abladen, die seriöser mit ihrem Geld umgehen. Du schlägst vor, um der Gerechtigkeit Willen, dem schlechten Geld noch mehr hinterherzuwerfen.
Oder glaubst Du, dass der Staat mit mehr Geld besser umgeht? Da zudem die Rente heute schon stark Steuer-finanziert ist darfst Du gerne annehmen, das die über BBG Verdienenden weit überproportional die Renten querfinanzieren. Da spielen "3%" mehr Rendite eine vernachlässigbare Rolle.
Da verstehe wer will, was hier 'Gerechtigkeit' sein soll.
Wer (zum Beispiel) das doppelte verdient, zahlt die gleiche Summe wie der oben ein und bekommt die gleiche Summe raus. D. h. er braucht nur 10% seines Einkommens für die Renter auszugeben. DADURCH hat die Möglichkeit die gleiche Summe nun selbst anzulegen mit einer wesentlich besseren Rendite. Man gönnt also dem Besserverdienenden eine Gesamtrendite von sagen wir 3%, dem anderen nur 0 %.
Jeder rechnet sich seinen Kram solange zurecht bis es passt.
Ist die Rendite der gesetzl. AV wirklich 0%? Mit 20% Beitragssatz hat er ja 40% Beitragsleistung w/AG-Anteil.
Vielleicht liegt die Rendite der Einzahlungen des Besserverdieners in die zusätzliche RV bei 3%, nicht aber die Gesamtrendite seiner AV. Für die gesetzl. Rente hat er die gleiche Rendite wie der innerhalb der BBG verdienende Kollege, also null oder was immer. Bei einem Gehalt von 200% BBG kommt er dann auf mühselige 1,5%. Ausserdem kann er die zusätzlichen Beiträge nur beschränkt von der Steuer absetzen, was seine Rendite noch weiter verschlechtert.
Wenn man mal davon ausgeht, dass sein höheres Gehalt i.d.R. doch durch überproportional höhere Arbeitsleistung und Gehaltsverzicht durch die längere und teure Ausbildung erworben wird, fällt es mir schwer, da von ungerechtfertigten Vorteilen zu sprechen.
"erst mal ist die Rendite der gesetzlichen Rente über die Jahre nicht konstant geblieben,"
Ja, sie ging permanent runter.
" und wenn man fair sein will, dann darf man deren Rendite-Desaster nicht auf den Schultern derer abladen,"
Aha, aber auf den Schultern der Schlechtervediener kann man sie abladen. Entscheidend scheint mir hier zu sein, dass man sie nicht auf Deinen schultern abladen soll.
" die seriöser mit ihrem Geld umgehen. Du schlägst vor, um der Gerechtigkeit Willen, dem schlechten Geld noch mehr hinterherzuwerfen."
Siehe oben.
"Oder glaubst Du, dass der Staat mit mehr Geld besser umgeht?"
Ist hier nicht die Frage.
" Da zudem die Rente heute schon stark Steuer-finanziert ist darfst Du gerne annehmen, das die über BBG Verdienenden weit überproportional die Renten querfinanzieren. Da spielen "3%" mehr Rendite eine vernachlässigbare Rolle."
Ist Dir eigentlich klar, was 3% in dem Falle bedeuten ?
"Ist die Rendite der gesetzl. AV wirklich 0%?"
Für alle nach 1960 geborenen ist das so.
" Mit 20% Beitragssatz hat er ja 40% Beitragsleistung w/AG-Anteil."
Nein, die 20% beinhalten schon den AG Anteil.
"Vielleicht liegt die Rendite der Einzahlungen des Besserverdieners in die zusätzliche RV bei 3%,"
Nun, Aktienfonts haben so 7% gebracht in den letzten Jahrzehnten. Ich habe mal mit 6% gerechnet.
" nicht aber die Gesamtrendite seiner AV." Für die gesetzl. Rente hat er die gleiche Rendite wie der innerhalb der BBG verdienende Kollege, also null oder was immer. Bei einem Gehalt von 200% BBG kommt er dann auf mühselige 1,5%."
Wie oben beschrieben, ich habe mit 6% gerechnet. Aber selbst 1,5% statt 0 sind bei den Summen und den Laufzeiten viel Geld.
" Ausserdem kann er die zusätzlichen Beiträge nur beschränkt von der Steuer absetzen, was seine Rendite noch weiter verschlechtert."
Dann frage ich mich, warum der Martin hier so heult, wenn die BBG angehoben werden soll. Hat doch anscheinend fast keine Nachteile.
Lustige Diskussion. Ich profitiere nicht nur recht gut von der Existenz der BBG, sondern obendrein noch davon, Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk zu sein.
Beides sind natürlich ganz erheblich Privilegierungen, die unterm Strich einen 6-stelligen Betrag ausmachen. Und mir fallen aus den von kater genannten Gründen beim besten Willen keine stichhaltigen sachlichen Gründe für diese Privilegierung ein.
Das hindert mich freilich nicht daran, mich weiter daran zu erfreuen...
Warum soll eine Partei eigentlich staendig(!) oeffentlich aeussern, mit welcher anderen Partei sie irgendwann mal in naher oder ferner Zukunft auf gar keinen Fall koalieren wird?! Die Union muss sich doch auch nicht staendig darueber aeussern, ob sie mit der FDP koaliert oder mit den Gruenen nicht.
Diese Hysterie der Medien, Politik und Buerger ist albern und nervt mehr als eine evtl. schwindelnde Partei.
kater_5 schrieb am 29.05.2008 13:37
"" und wenn man fair sein will, dann darf man deren Rendite-Desaster nicht auf den Schultern derer abladen,"
Aha, aber auf den Schultern der Schlechtervediener kann man sie abladen. Entscheidend scheint mir hier zu sein, dass man sie nicht auf Deinen schultern abladen soll.
Kater,
das ist Unsinn. Das Rendite der gesetzlichen Rente Desaster wird auf allen Schultern abgeladen, die gesetzliche Rente beziehen, und zwar analog ihrem Beitrag, und überproportional über die Steuerquersubventionierung.
Zitat:
Ist Dir eigentlich klar, was 3% in dem Falle bedeuten ?
Anonymer User schrieb am 29.05.2008 14:09
Lustige Diskussion. Ich profitiere nicht nur recht gut von der Existenz der BBG, ..
Vielleicht erklärst Du, wie Dein verfassungskonformes Modell ohne BBG aussieht, dann kann ich das vielleicht nachvollziehen. Wenn Dein Einkommen sich im zweistelligen Millionenbereich bewegt, dann kämen die (einstelligen?) Millionen bei einer wenige Prozente hohen Rendite natürlich auch zusammen. Na ja, Du hast ja kein Zeitfenster angegeben.
Zitat:
Beides sind natürlich ganz erheblich Privilegierungen, ..
Ich vermute, Du meintest Privilegien. Mir war aber nicht so ganz klar, was genau das Privileg sein soll. Dass man Geld für seine Altersrücklage zur Verfügung hat? Da könnte der Staat doch was für den Konsum tun: Alles Einkommen, das am Ende des Jahres nicht konsummäßig verbraucht ist, wird konfisziert.
kater_5 schrieb am 29.05.2008 13:41
Dann frage ich mich, warum der Martin hier so heult, wenn die BBG angehoben werden soll. Hat doch anscheinend fast keine Nachteile.
Gruss
Kater
Geheult? Ich habe nur darauf hingewiesen, was man bei seiner Stimmenabgabe wissen sollte.
Lexx schrieb am 29.05.2008 18:56
Erklär doch mal einer, warum es eigentlich die BBG gibt. Welche Überlegung steckt dahinter?
Wahrscheinlich wollten die Sozialpolitiker zu Zeiten, als die RV satte Renditen abwarf, den Reichen ans Bein pissen.
Nein, ich vermute eher, dass diese Regelung noch aus Zeiten stammt, als man den Bürgern Freiheit und Eigenverantwortung zubilligte.
Wie auch immer, für die mittleren Einkommen ist die Höhe der BBG im Moment wirklich bitter: Spitzensteuersatz (Reichensteuer ausgenommen) ab rund 52000 EUR jährlich, BBG bis rund 63000 EUR jährlich.
"Wahrscheinlich wollten die Sozialpolitiker zu Zeiten, als die RV satte Renditen abwarf, den Reichen ans Bein pissen.
Nein, ich vermute eher, dass diese Regelung noch aus Zeiten stammt, als man den Bürgern Freiheit und Eigenverantwortung zubilligte. "
Na ja, das ganze spielte sich knapp vor meinem Einstieg ins Berufsleben ab...
Wenn ich mich recht erinnere, sollten die "Reichen" deswegen von der RV ausgenommen sein, weil sie dank des hohen Einkommens (die Rente war ja ursprünglich deutlich stärker an die eigenen Beiträge gekoppelt als heute) die Rentenkasse überproportional belastet hätten. Daneben gab es auch noch die Möglichkeit, eine "befreiende Lebensversicherung" abzuschließen. Dieses Türchen wurde aber sehr schnell zugemacht, denn es waren zu viele, die dies taten, was wiederum zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt hat.
Als dann BuKa Brandt anfing, "die Grenzen der Belastbarkeit der Wirtschaft" erfolgreich zu testen und die angesammelten Staatsschätze (ja, es gab mal eine Zeit, da hatte die BRD Guthaben und keine Schulden zu verwalten!) innerhalb kurzer Zeit verjuxt waren war es mit dem zumuten von Freiheit und Eigenverantwortung natürlich gründlich vorbei - seitdem hat es jede Regierung verstanden, die ganz Reichen und die ganz Armen zu schonen, in der Mitte, da bringts die Masse!
Lexx schrieb am 29.05.2008 18:56
Erklär doch mal einer, warum es eigentlich die BBG gibt. Welche Überlegung steckt dahinter?
Lexx,
bis zur BBG steigt dein Beitrag zur Rentenversicherung proportional an. Dafür bekommst Du - im Prinzip - ebenfalls proportional Rente. Oberhalb der BBG zahlst Du nix (weiter), kriegst Du aber auch nix (weiter). Wenn Du Deinen Lebensstandard in der Rente halbwegs halten willst musst Du selbst vorsorgen, oder der AG bietet Dir als Teil seiner Sozialleistungen die Vorsorge an.
Um die vom Staat nicht mehr abgedeckte Rente für Einkommen oberhalb der BBG zu adressieren, biten/boten manche AG eine vom Betrieb finanzierte Zusatzrente, die sich aus der Formel "letzte Durchschnittsgehälter - BBG" berechnet. Bei dieser Formel war man ursprünglich davon ausgegangen, dass sich BBG und durchschnittliche Einkommen ungefähr parallel entwickeln. Während rot-grün wurde die BBG dann aber im Handstreich weit über dem Schnitt der Einkommensentwicklung erhöht, mit dem Effekt, dass die künftigen Rentner schlagartig weniger Zusatzrente zu erwarten hatten (s. Formel). Die Erhöhung wirkt sich also aus wie Enteignung.